AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von einem gebuchten Lehrgang gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozenten oder die Tutoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet.
Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht worden sind.
Sind noch keine Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für den Teilnehmer eingerichtet, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,- € zu zahlen.
Sofern der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dabei ist der Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht für Teilnehmer als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Falle kann ein Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Kontaktdaten des Bildungsträgers sind dem Impressum der Website www.manava-institut.de, den Lehrgangsbeschreibungen oder dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.
Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist eine Kündigung erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.
Im Falle einer Maßnahme kürzer als drei Monate ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines vom Teilnehmer unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung zu tätigen. Mit dem Starten der Prüfung gilt die Prüfung als begonnen und es erfolgt auch eine Bewertung der Prüfungsleistung.
Der Abgabe einer Abschlussarbeit muss eine Zulassung des Themas durch den Tutor vorhergehen. Der Antrag auf Zulassung erfolgt in Form eines Briefings. Eine Nachricht über die Zulassung übermittelt der Tutor per E-Mail. Eine Einhaltung der sachlichen und formalen Vorgaben ist dabei erforderlich.
Sowohl das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen als auch die Abgabe der Abschlussarbeit müssen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums erfolgen.
- Das E-Zertifikat wird dem Teilnehmer in digitaler Form zugesendet.