AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Voraussetzung zur Teilnahme
An dem Lehrgang beim Bildungsträger kann jeder teilnehmen, sofern die Zugangsvoraussetzungen in einem formlosen Feststellungsverfahren seitens des Bildungsträgers ermittelt und bestätigt worden sind. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, gilt es, die gesonderten Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Förderinstituts ebenfalls zu erfüllen.
Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, ist ein entsprechender schriftlicher Weiterbildungsvertrag abzuschließen. Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers an.
Organisation und Ablauf
Die Lehrgänge haben einen vertraglich festgelegten Leistungszeitraum. Sie werden in Vollzeit und Teilzeit sowie berufsbegleitend angeboten. Die Vorlesungen zum Lehrgang finden ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Schulungsort des Bildungsträgers statt. Der Aufenthaltsort des Teilnehmers während der Selbstlernzeiten (wie z. B. zur Prüfungsvorbereitung, Erledigung der Übungsaufgaben, Erstellen der Abschlussarbeit) ist vom Teilnehmer frei wählbar bzw. wird zwischen Teilnehmer und Förderinstitut oder zwischen Teilnehmer und Kostenträger der Maßnahme vereinbart. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Leistungszeitraum und den Ausbildungsplan einzuhalten. Ebenso auch die mit dem jeweiligen Förderinstitut bzw. Kostenträger vereinbarten zusätzlichen Regelungen. Abweichungen sind nur in Sonderfällen und nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich. Betrifft die Sonderregelung den Bildungsträger (z. B. Verlängerung des Leistungszeitraums), so ist der Teilnehmer verpflichtet, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Der Antrag kann dem Bildungsträger digital oder auf dem Postwege zugehen.
Widerruf und Kündigung
  1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von einem gebuchten Lehrgang gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozenten oder die Tutoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

    Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet.

    Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht worden sind.

    Sind noch keine Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für den Teilnehmer eingerichtet, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,- € zu zahlen.

  2. Sofern der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dabei ist der Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

    Widerrufsrecht für Teilnehmer als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Falle kann ein Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.

    Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Kontaktdaten des Bildungsträgers sind dem Impressum der Website www.manava-institut.de, den Lehrgangsbeschreibungen oder dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.

    Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist eine Kündigung erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.

    Im Falle einer Maßnahme kürzer als drei Monate ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines vom Teilnehmer unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.

     
Technische Voraussetzungen
Der Teilnehmer bestätigt seine Kenntnis der technischen Voraussetzungen (sofern erforderlich) für die Lehrgangsteilnahme. Der Teilnehmer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr und stellt keinen Gegenstand einer Sonderkündigung dar. Der Bildungsträger haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation (z. B. zwecks Übermittlung von Übungsaufgaben oder Abschlussarbeit, Prüfungsanmeldung per E-Mail), welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird. Der Bildungsträger haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Nutzerseite entstehen.
Fälligkeit der Lehrgangsgebühr
Eine Zahlung der Lehrgangsgebühren erfolgt i. d. R. bis zum vereinbarten Lehrgangsstarttermin, spätestens jedoch vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss. Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung eine entsprechende Rechnung. Im Falle einer davon abweichenden Regelung befindet sich diese im Weiterbildungsvertrag dokumentiert. Ist der Kostenträger der Maßnahme nicht der Teilnehmer und wünscht der Kostenträger eine direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger, so tritt der Bildungsträger bezüglich der Leistungsabrechnung an den Kostenträger heran. Dies gilt auch bei einer anteiligen Kostenabrechnung mit Dritten.
Ausbildungsangebot und Änderungen
Der Bildungsträger führt den jeweiligen Lehrgang im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Weiterbildungsangebots durch. Der Bildungsträger ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, wenn und soweit die Zweckerfüllung dieses Vertrags nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Teilnehmer wird über entsprechende Änderungen vom Bildungsträger benachrichtigt. Das Ausbildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden. Der Wechsel einer Lehrkraft oder eines Tutors ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Der Bildungsträger behält sich vor, wegen plötzlicher Erkrankung des Dozenten bzw. des Tutors sowie bei sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungsträger nicht zu verantworten sind, die im Ausbildungsplan angekündigten Lehrgangstermine abzusagen bzw. terminlich neu festzulegen.
Leistungsnachweise
  1. Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung zu tätigen. Mit dem Starten der Prüfung gilt die Prüfung als begonnen und es erfolgt auch eine Bewertung der Prüfungsleistung.

  2. Der Abgabe einer Abschlussarbeit muss eine Zulassung des Themas durch den Tutor vorhergehen. Der Antrag auf Zulassung erfolgt in Form eines Briefings. Eine Nachricht über die Zulassung übermittelt der Tutor per E-Mail. Eine Einhaltung der sachlichen und formalen Vorgaben ist dabei erforderlich.

    Sowohl das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen als auch die Abgabe der Abschlussarbeit müssen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums erfolgen.

  3. Das E-Zertifikat wird dem Teilnehmer in digitaler Form zugesendet.
Kopierschutz und Ausschluss von der Nutzung
Der Bildungsträger ist berechtigt, die bereitgestellten digitalen Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, diese zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss des Teilnehmers aus dem Lehrgang nach sich ziehen.
Gewährleistung und Haftung
Sollten die vom Bildungsträger bereitgestellten Informationen unzutreffend oder nicht mehr aktuell sein, wird der Anbieter dem Teilnehmer fehlerfreie und aktualisierte Informationen nachliefern. Soweit die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Teilnehmer das Recht auf Rückgängigmachung oder Herabsetzung der gezahlten Vergütung. Der Bildungsträger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Bildungsträger haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Nebenabreden/vertragliche Vereinbarungen
Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen Teilnehmer und Bildungsträger gelten vorrangig.