Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als Ticket zurück in's Berufsleben
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bietet dir eine Möglichkeit während deiner Arbeitssuche deinen persönlichen Karriereweg voranzubringen. Wir zeigen dir wie’s geht
AVGS: das umfangreiche Förderdokument für Arbeitsuchende
Als Nachfolger des früheren Vermittlungsgutscheins wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) häufig mit dem Bildungsgutschein gleichgesetzt oder verwechselt. Doch das Dokument ist ein eigenständiges und beschreibt einen sehr umfangreichen Weg, mithilfe einer Förderung aus der Arbeitslosigkeit oder Arbeitssuche heraus, zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Das oberste Ziel dieses Gutscheins ist dabei immer, die Chancen auf Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen oder deutlich zu erhöhen. Sehen wir uns zunächst die wichtigsten Eckdaten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf einen Blick:
- Fördert Unterstützung bei der Arbeitssuche von privaten Arbeitsvermittlern
- Ermöglicht kostenfreie Jobcoachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Maßnahmeträgern
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich vorrangig an Bezieher von Arbeitslosengeld I
- als Ermessensleistung können auch Bezieher von ALG II einen AVGS bekommen
- auch Gründer und Nicht-Leistungsbezieher sind grundsätzlich förderfähig
- AVGS wird meist zeitlich befristet ausgestellt
Beratung anfordern
Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Die Voraussetzungen, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu bekommen, sind zwar definiert, aber nicht eng begrenzt. Das heißt konkret, dass sich das Förderinstrument zwar in erster Linie an Arbeitslose mit ALG-I-Bezug richtet, aber auch an Menschen ohne Leistungsbezug oder Langzeitarbeitslose vergeben werden kann. In letzterem Fall ist der AVGS eine Ermessensleistung; der zuständige Berater bei Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter entscheidet also im Einzelfall über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet waren. Diese Regelung gilt auch für Aufstocker, die ergänzend zum ALG I Leistungen beziehen. Doch dank der Möglichkeit einer Ermessensentscheidung können auch Menschen ohne Rechtsanspruch einen AVGS beantragen. Sehen wir uns zunächst das Instrument genauer an, bevor wir zur Antragstellung kommen.
Neue Chancen durch das Qualifizierungschancengesetz
- jeder Berufstätige hat einen Beratungsanspruch für seine berufliche Weiterbildung
- gefördert werden Weiterbildungen, die die persönlichen Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen
- eine wiederholte Förderung nach WeGebAU ist vier Jahre nach einer ersten Förderung mittels WeGebAU möglich
- Förderungen sind für Weiterbildungen bei zugelassenen Trägern außerhalb des Betriebs möglich
- Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von mind. 160 Stunden können gefördert werden
- Weiterbildungen, die digitale Kompetenzen vermitteln und Erhalt des Arbeitsplatzes in der Digitalisierung ermöglichen, können gefördert werden
Überblick Förderhöhe
Ihre Vorteile bei karriere tutor®
In 4 Schritten zur Förderung
Online-Marketing, Verkauf, Digitalisierung & Bewerbungs- coaching
Existenzgründungs- coaching
Junior Prozessmanager ( m/w/d ) – für Quereinsteiger
Lean Manager im Vertrieb (m/w/d) – im Vertrieb
In 4 Schritten zur Förderung
SCHRITT 1
FÖRDERFÄHIGE PERSONEN
Zunächst gilt es zu überprüfen, ob ein Mitarbeiter zu den förderfähigen Personen gehört. Dank des Qualifizierungschancengesetzes erweitert sich der Kreis der förderfähigen Personen. So können Arbeitnehmer unabhängig ihres Alters und ihrer Ausbildung Zuschüsse oder eine komplette Kostenübernahme bewilligt bekommen.
SCHRITT 2
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG
Voraussetzung, um eine Förderung WeGebAU beantragen zu können, ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit mindestens 15 Wochenstunden und ein bestehender Arbeitsvertrag. Die Weiterbildung muss AZAV-zertifiziert sein.
SCHRITT 3
FÖRDERUNG WEGEBAU BEANTRAGEN
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt des Geförderten an den Arbeitgeber oder als Erstattung der Weiterbildungskosten. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten können die Lehrgangskosten in voller Höhe übernommen werden, generell im Umfang von 25% bis 100 %. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt und läuft über die Agentur für Arbeit. Erster Ansprechpartner ist also der zuständige Berater vor Ort.
SCHRITT 4
QUALIFIZIERUNG BEGINNEN
Im Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit werden der gemeinsame Qualifizierungsweg und die mögliche Fördersumme besprochen. Im Anschluss kann die Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Weiterbildungsanbieter wie karriere tutor® beginnen.