Arbeitslos melden: Unterlagen, die Sie benötigen – Fristen, die Sie einhalten sollten

Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Wie Sie vorgehen, wann Sie sich spätestens melden müssen und welche Unterlagen Sie für Ihre Arbeitslosmeldung benötigen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel und geben Ihnen dafür eine Checkliste zum Downloaden an die Hand.

Inhaltsverzeichnis

1. Arbeitslos oder arbeitsuchend melde

2. Fristen zur Arbeitslosmeldung

3. Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosenmeldung?

4. Warum brauche ich diese Unterlagen?

5. Warum brauche ich Nachweise über Leistungsbezüge?

6. Was passiert, wenn ich die Unterlagen verspätet einreiche?

7. Gut vorbereitet zur Arbeitslosmeldung mit Checkliste

Arbeitslos oder arbeitsuchend melden?

Zunächst ist eine Unterscheidung wichtig, die die meisten Berufstätigen nicht kennen. Zwischen einer Arbeitslosigkeit und dem Status der Arbeitsuche gibt es im dritten Sozialgesetzbuch (SGB) eine klare Unterscheidung. Und danach richtet sich die Agentur für Arbeit. So gilt laut § 138 SGB III als arbeitslos, wer …
Arbeitslos sind Sie also erst dann, wenn Sie nicht mehr beschäftigt sind. Die notwendigen Vorbereitungen für eine ordentliche Arbeitslosmeldung beginnen aber bereits an dem Tag, an dem Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie im Sinne des SGB und damit für die Arbeitsagentur arbeitsuchend, und dies sollten Sie dann auch umgehend melden.

Fristen zur Arbeitslosmeldung

Nehmen wir an, Sie bekommen im August die Kündigung, die zum 31. Dezember des Jahres gültig wird. Auch wenn die Arbeitslosigkeit noch einige Monate entfernt liegt, sollten Sie die Agentur für Arbeit frühzeitig darüber informieren. Tun Sie das nicht, drohen Ihnen Sperrfristen in Form eines gekürzten Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Für die Arbeitsuchendmeldung – quasi die Vorabmeldung zur Arbeitslosmeldung –gilt die Regel, dass diese spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen muss. Zunächst genügt ein Anruf oder auch die Meldung über ein Online-Formular. Ab diesem Zeitpunkt gelten Sie offiziell als arbeitsuchend. Ist die von Ihrem Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kürzer, gilt die Regel, dass Sie sich spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung melden müssen. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich aber auch persönlich in Ihrer Arbeitsagentur vorstellen und arbeitslos melden. In unserem Beispiel wäre dies spätestens am ersten Werktag nach dem 1. Januar, da dieser ein Feiertag ist.

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Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosenmeldung?

Für Ihre Arbeitslosmeldung beim zuständigen Berater vor Ort benötigen Sie folgende Unterlagen:

Möglichst vor der Frist erscheinen

Zwar ist es ausreichend, wenn Sie am ersten Tag der Arbeitslosigkeit in Ihrer zuständigen Arbeitsagentur erscheinen. Wollen Sie jedoch bereits ab diesem Tag Arbeitslosengeld erhalten, ist es sinnvoll, diesen Termin früher wahrzunehmen. Denn dadurch können Sie auch Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit stellen. Bedenken Sie, dass es einige Tage bis Wochen dauern kann, bis der Antrag bewilligt wird. Zeit, in der noch keine Leistungen ausgezahlt werden. Je früher Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler sprechen, umso früher können Sie sich auch über einen geeigneten neuen Job und die Bedingungen dafür unterhalten. Ist es für Sie nicht möglich, vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt zu erscheinen, verzögert sich möglicherweise auch die Vermittlung.

Warum brauche ich diese Unterlagen?

Einige Unterlagen, zum Beispiel der Personalausweis, dienen dazu, dass Ihr Berater Ihre Identität eindeutig feststellen kann. Andere wiederum erleichtern das Prozedere, das mit der Arbeitslosmeldung zusammenhängt. Ihr Berater verfolgt mit Ihnen ein gemeinsames Ziel: Ihre Arbeitslosigkeit soll so schnell wie möglich beendet sein. Auch Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld soll schnellstmöglich bearbeitet werden. Aus Ihrem Kündigungsschreiben bzw. dem befristeten Arbeitsvertrag entnimmt der Berater das Datum des Beschäftigungsendes. Dieses Datum ist wichtig für den Antrag auf Arbeitslosengeld, denn Ihr Anspruch beginnt am ersten Tag nach Ende der Beschäftigung. Ihren Lebenslauf müssen Sie nicht zwingend schriftlich mitbringen, aber wenn Sie das tun, erleichtert das den Prozess enorm. Jede Arbeitslosmeldung bedeutet gleichzeitig, dass aktiv nach einer neuen Beschäftigung gesucht werden muss. Auf Basis Ihres beruflichen Werdegangs legt Ihr Berater ein Bewerberprofil für Sie an. Dank dieses Profils ist er in der Lage, Ihnen möglichst passende Stellenangebote zukommen zu lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Profil anonymisiert veröffentlichen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass potenzielle Arbeitgeber, die noch kein Stellengesuch veröffentlicht haben, auf Sie aufmerksam werden können. Weitere Tipps zur Jobsuche über das Arbeitsamt finden Sie in diesem Artikel.

Warum brauche ich Nachweise über Leistungsbezüge?

Je nachdem, wie lange Sie beschäftigt waren, bevor die Arbeitslosigkeit eintrat, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder gegebenenfalls auf Arbeitslosengeld II. Sofern Sie in den vergangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Die Nachweise über mögliche frühere Leistungsbezüge erleichtern es Ihrem Berater, Ihren Anspruch einzuschätzen. Kommen Sie nicht auf zwölf Monate Beschäftigungszeit, können Sie sich zu einem Antrag auf Arbeitslosengeld II beraten lassen.

Was passiert, wenn ich die Unterlagen verspätet einreiche?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie nicht rückwirkend stellen. Wenn Sie zwar ab dem 1. Januar arbeitslos sind, den Antrag aber erst am 15. Januar stellen, verfällt der Anspruch für die ersten beiden Januarwochen. Wichtig ist daher, dass die telefonische bzw. persönliche Meldung rechtzeitig erfolgt. Möglicherweise warten Sie zu diesem Zeitpunkt noch auf einige Unterlagen; diese können Sie in der Regel problemlos nachreichen. Im Download-Center der Arbeitsagentur gibt es hilfreiche Merkblätter für Arbeitslose mit und ohne Leistungsbezug, die auch auf die Antragstellung näher eingehen. Nutzen Sie diese gerne zur ergänzenden Information.

Gut vorbereitet zur Arbeitslosmeldung mit Checkliste

Sie sehen, es gibt einige Regeln und Fristen, aber wenn Sie gut vorbereitet sind, bewältigen Sie diese problemlos. Mit dieser Checkliste zum Arbeitslosmelden sind Sie auf der sicheren Seite. Übrigens gibt es auch hervorragende Fördermöglichkeiten, um schnell wieder aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Um Ihnen den Wiedereinstieg in eine neue Beschäftigung zu erleichtern, werden Sie von Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur dann gegebenenfalls auf eine Weiterbildung angesprochen. Welche Weiterbildung das Arbeitsamt zahlt und welche nicht, wie Sie eine gute Weiterbildung finden und wie Sie einen Bildungsgutschein beantragen, erfahren Sie ebenfalls hier im Blog.